Kreistag
CDU Lemwerder im Kreistag
Die Funktion der Kreistage ist im Kommunalrecht der Länder gemäß dem Gesetzgebungsauftrag aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geregelt. Die Kreistage sind weder Parlamente noch Organe der Legislative. Vielmehr gehören die Kreistage als Organe der kommunalen Selbstverwaltung der Kreise zur Exekutive (wie auch die Stadt- und Gemeinderäte).
Der Kreistag ist gemäß Kommunalverfassung das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Der Landrat führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse des Kreistages um. Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen Aufgaben des Landkreises beschränkt. Der Kreistag kann nicht über die Arbeit des staatlichen Teils des Landrats oder Landratsamtes entscheiden, es sei denn, das ihm hier staatliche Aufgaben übertragen wurden.