Naturschutzverordnung „Tideweser“
Lemwerder / Brake – Massive Einschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Wesermarsch bringt die Umsetzung der geplante Naturschutzverordnung „Tideweser“.
Das befürchtet die CDU-Kreistagsfraktion Wesermarsch. Nach dem Bericht des Kreisdezernenten Matthias Wenholt im Fachausschuss des Kreistags machte sich die Fraktion ein Bild von den möglichen Auswirkungen vor Ort in Lemwerder: Hier rücken die großen Werftbetriebe in unmittelbare Nachbarschaft zu einem Naturschutzgebiet. „Die unverhältnismäßigen Restriktionen für die Betriebe an der Weser führen zur massiven Standortschwächung“, befürchtet der Fraktionsvorsitzende Torsten Lange. „Die zukünftige Entwicklung wird behindert und Investitionsströme fließen zu anderen Orten. 10.000 Arbeitsplätze sind mittelfristig bedroht.“ Die CDU-Kreistagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die Maßnahmen zu stoppen und die Naturschutzpläne zu überarbeiten, um Raum für Menschen und wirtschaftliche Entwicklung zu lassen.
Auslöser für die Naturschutzpläne ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtline (FFH-Richtline). Sie ist eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die seit 1992 in Kraft ist. Die FFH-Richtline und die Vogelschutzrichtlinie dienen der Umsetzung einer Konvention des Europarates und sollen zusammen ein Netzwerk von Schutzgebieten schaffen, das Natura 2000 genannt wird. Die Bundesrepublik hat auf dem Verwaltungsweg Gebiete an die Kommission gemeldet und ist verpflichtet, die Gebietssicherung bis Ende 2018 abzuschließen. Das grüne Umweltministerium in Hannover favorisiert die Sicherung durch eine Naturschutzverordnung: Die Weser vor den Industriebetrieben von Nordenham, Brake und Lemwerder würde Naturschutzgebiet. „Die wirtschaftliche Nutzung des Stromes und seiner Uferbereiche durch Gewerbe, Industrie und Hafenwirtschaft erfahren eine Beeinträchtigung in noch nicht abzuschätzendem Umfange“, sagt der CDU-Kreistagsabgeordnete Wolf Rosenhagen (Lemwerder).
Die bislang vorliegenden Vorschläge der Oberen Naturschutzbehörde sehen zur Sicherung der Naturschutzgebiete vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Naturschutzes rund um die festgelegten Gewässer erfolgen sollen – das betrifft dann auch die Industrieanlagen. „Es ist gar nicht absehbar, was das in 20 Jahren bedeutet“, so Rosenhagen. „Für die Betriebe und die Schifffahrt auf der Weser sind das unkalkulierbare Zustände.“
Auch Hobbyskipper werden von den neuen Vorgaben betroffen sein: Die Restriktionen betreffen auch zum Beispiel den Aushub der Fahrrinnen in den Jachthafen von Nordenham oder Arbeiten an den Steganlagen für Sportboote entlang der Weser. Die CDU-Kreistagsfraktion strebt ein sogenanntes „Zielabweichungsverfahren“ an: Mit der EU solle eine Abweichung von den damals bei der Gebietsmeldung verfolgten Ziele verhandelt werden. Dadurch könnten Weseranrainer mehr Spielraum für bauliche Entwicklungen und Küstenschutzmaßnahmen bekommen.