RATSENTSCHEIDUNG ZUR SCHULREFORM

von Christina Winkelmann

Der Gemeinderat in Lemwerder hat am 10.12.2020 eine neue Schulform beschlossen. Mehrheitlich hat er sich auf eine Ganztagsschule mit kooperativem Hort festgelegt, dem sogenannten Modell A aus dem Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.

Ich hätte mir nach wie vor gewünscht, dass der Rat seine Festlegung auf ein Modell verschiebt, um wichtige offene Punkte und rechtliche Fragen mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf in Ruhe und sorgfältig zu klären, bevor eine Entscheidung für ein Modell getroffen wird. Für die angestrebte gemeinsame Entwicklung eines pädagogischen Konzepts bedarf es das Vertrauen aller Beteiligter in dem anstehenden Prozess sowie eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Nun ist der Beschluss da und die Chance alle Beteiligten, insbesondere die Horterzieher*innen und Horteltern mitzunehmen, nicht von Beginn an genutzt. Der Start in den weiteren Prozess hätte in meinen Augen besser gelingen können, ohne Festlegung auf ein Modell und wenn auf die Bedenken vieler mehr eingegangen worden wäre. Immerhin bietet die ergänzende, ausführliche Klarstellung der Formulierung „in Anlehnung an“ zum beschlossenen Antrag noch Chancen „das Schiff“ wieder „auf Kurs“ zu bringen. Konkret wurde in der Diskussion zugesagt, dass die Gemeinde Träger der Einrichtung bleibt und die Mitarbeiter des Hortes damit weiter Angestellte der Gemeinde sind. Außerdem wurde erwähnt, dass der Hort nach Kindertagesstätten-Gesetz (KiTaG) weiter wie bisher betrieben werden kann.

Es ist jetzt entscheidend wie das ganze Konzept in konstruktiver Art und Weise ausgestaltet werden kann, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort moderiert und begleitet wird, damit am Ende (vielleicht) trotz holperigen Starts der Leuchtturm dabei herauskommt, den sich viele Eltern, weitere Akteure im Ort und ich uns vorstellen. Ziel muss es sein, das Gute aus der Ganztagsschularbeit mit dem Guten aus der bisher gelebten Hortarbeit zu kombinieren. Dafür setze ich mich ein. Ich möchte ein Modell entwickeln, indem sich sowohl die Horterzieher*innen und Hortfamilien wiederfinden und die Interessen der Befürworter der Ganztagsschule gewahrt bleiben, damit am Ende jede Familie das für sich passende Betreuungsmodell auswählen kann, und zwar unabhängig vom eigenen Geldbeutel.

Die Rahmenbedingungen wurden dafür in der Anlage als ergänzende Erläuterung zum Beschluss durch die Gruppe der Antragsteller beschrieben. In der Diskussion wurde gesagt, dass der Hort dem Kindertagesstätten-Gesetz weiterhin unterliegt, d. h. dass die geforderte hohe Qualität in der Betreuung sowie die Verlässlichkeit in dem beschlossenen Modell A umgesetzt werden sollen. Ob das tatsächlich in der Praxis gelingen kann, gilt es jetzt rechtlich abschließend und bis ins Detail zu prüfen. Dies ist der Dreh- und Angelpunkt in der ganzen Diskussion und damit für den weiteren Prozess entscheidend. Wenn dem so ist, sind viele offene Fragen und Probleme schnell beseitigt. Sollte nach der Prüfung allerdings herauskommen, dass vieles aus dem beschlossenen Modell A nicht umgesetzt werden kann, muss m. E. der getroffene Beschluss überdacht und korrigiert werden, um das Versprochene einzuhalten.