Meine Sichtweise zur aktuellen Diskussion über die zukünftige Gestaltung von Bildung und Betreuung im Grundschulalter in Lemwerder

Von Christina Winkelmann

Das Thema ist komplex, viele unterschiedliche Perspektiven sind zu beachten und es bedarf teilweise ausführlicher Erläuterungen vor allem für Interessierte, die sich noch nicht intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben. Gerade für Familien oder Interessierte, die noch keine Kinder in der Schule haben, ist es meiner Meinung nach wichtig zu verstehen, worum es in der aktuellen Diskussion geht. Dazu möchte ich einen Beitrag leisten und schildere zunächst die Situation, bewerte Vor- und Nachteile der zur Diskussion stehenden Modelle und gebe am Ende dazu eine persönliche Stellungnahme ab.

Als Mitglied des Arbeitskreises für Bildung und Betreuung im Grundschulalter habe ich an der Entwicklung der beiden Modelle mitgewirkt sowie in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Politik, Bürgermeisterin Regina Neuke sowie der Elternschaft geführt.

1. Die aktuelle Situation

Die Schüler*innen der Grundschule besuchen eine verlässliche Grundschule, d. h. an fünf Tagen in der Woche können die Familien zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

  1. Die Kinder gehen nach Unterrichtsschluss direkt nach Hause.
  2. Die Kinder der ersten und zweiten Klassen haben bis 12.00 Uhr Unterricht und können dann für eine kostenlose Betreuung in der Schule bis 13.00 Uhr angemeldet werden.
  3. Die Familien haben die Möglichkeit, ihre Kinder an fünf Tagen in der Woche im Hort anzumelden. Die Gebühren sind sozial gestaffelt. Für die Kinder der dritten und vierten Klasse kommt die Betreuungszeit von 12.00 bis 13.00 Uhr nicht zum Tragen, da sie bis 13.00 Uhr Unterricht haben. Sie gehen dann entweder ebenfalls direkt nach Hause oder in den Hort.

2. Warum soll es Veränderungen geben? Warum wird überhaupt über die Einführung einer Ganztagsschule nachgedacht?

Aktuell werden die Schüler*innen der ersten und zweiten Klasse in Deichshausen unterrichtet und die der dritten und vierten Klassen gehen am Standort Mitte zur Schule. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen wünscht sich die Grundschule einen gemeinsamen Standort und hat dafür einen entsprechenden Antrag gestellt. Inzwischen wurde eine Machbarkeitsstudie zu möglichen Standorten durchgeführt. Diese empfiehlt den Standort Mitte.
Außerdem steigen seit Jahren die Schülerzahlen. Aktuell besuchen rund 200 Schüler*innen die Grundschule. Der Schule fehlt es an Klassen-, Fach- und Differenzierungsräumen. Aus Raumnot werden zwei Klassen in Mobilbauten unterrichtet. Zudem fehlen Rückzugsmöglichkeiten, die Barrierefreiheit auf dem Schulgelände ist nicht gegeben. Die seit 2012 in Kraft getretene verbindliche Inklusion konnte bislang nicht bereitgestellt werden.

Auch für den Hort und damit für die Verwaltung als Träger sind die steigenden Schüler*innen zahlen und der steigende Bedarf an nachmittäglicher Betreuung eine Herausforderung. Aktuell besuchen 75 Kinder den Hort. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten bekommen nicht alle Kinder einen Platz. Die Platzvergabe erfolgt durch die Verwaltung nach einer vom Rat beschlossenen Bewertungsmatrix. Mit Wechsel an die weiterführende Schule müssen Kinder den Hort verlassen. Bis Oktober 2019 konnten Kinder bis zum 14. Lebensjahr den Hort besuchen. Aufgrund der erhöhten Nachfrage sah sich der Rat gezwungen, die Altersgrenze herabzusetzen.

Ein weiterer Grund für den aktuellen Entscheidungsfindungsprozess ist die Tatsache, dass sich ab 2025 die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern werden. Familien sollen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ihrer Kinder erhalten. Vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Umsetzung und Ausgestaltung zum Beispiel eines Hort- oder Ganztagsschulangebotes obliegt den Gemeinden als Schulträger. Eine Kommune kann, muss aber nicht zwingend eine Ganztagsschule einführen. Allerdings ist sie verpflichtet, ein Betreuungsangebot am Nachmittag vorzuhalten. Das bedeutet Lemwerder hat bis 2025 Zeit, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

3. Wie sieht voraussichtlich der zukünftige Betreuungsbedarf der Familien aus?

Der Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter (AK BuBiG) hat zu Beginn seiner Arbeit eine Elternumfrage durchgeführt. Alle Familien der Gemeinde wurden befragt. 56,8 % der befragten Familien haben sich an der Umfrage beteiligt. Ergebnis: der Bedarf an Nachmittagsbetreuung steigt, und zwar wünschen die meisten Eltern eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche, in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr. 40 % der Teilnehmer*innen haben keinen Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung.

Basierend auf der Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Lemwerder und den Ergebnissen der Umfrage, plant der AK BuBiG in seinen entwickelten Modellen mit 250 Schüler*innen für das Jahr 2030, von denen 150 Schüler*innen eine Nachmittagsbetreuung benötigen und 100 nicht. Damit verdoppelt sich der Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung im Gegensatz zu heute! Ferner ergab die Umfrage des Arbeitskreises, dass 55 % der Schüler*innen (140) Bedarf an einer Ferienbetreuung haben.

Im Moment übernimmt der Hort die Ferienbetreuung für die Hortkinder. Der Hort hat aktuell eine Woche in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und die Herbstferien geöffnet. Nur in den Weihnachtsferien bleibt der Hort geschlossen. An Brückentagen bleibt der Hort geöffnet. Ebenso an schulfreien Tagen, z. B. bei Lehrerfortbildungen, schlechten Wetterverhältnissen oder wie jetzt aktuell in Pandemiezeiten, wenn die Schule früher in die Weihnachtsferien starten muss.

4. Was bedeutet Campus-Modell?

Das vom Arbeitskreis entwickelte Raumkonzept sieht ein Campus-Gelände vor, auf dem Schule und Hort räumlich getrennt, aber in Sichtweite und fußläufig von den Kindern gut erreichbar sein sollen. Außerdem soll es ein Versammlungshaus geben, das von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt werden kann. Das Versammlungshaus soll ein Ort der Gemeinschaft und der Begegnung sein, wo sich Kinder aller Altersstufen, Lehrer und Pädagogen treffen und austauschen können. Eine große Aula, die Mensa, eine Bibliothek, Fachräume (z. B. Musikraum), eine Werkstatt oder eine Küche sollen von allen Parteien genutzt werden, z. B. vormittags durch die Schule, ab mittags durch den Hort und abends könnten auch schulfremde Gruppen die Räumlichkeiten nutzen.

5. Wie sieht der Raumbedarf bei den beiden Modellen aus?

Der Arbeitskreis BuBiG hat für das Modell A (Ganztagsschule mit kooperativem Hort) einen Flächenbedarf von 3.650 m² bis 4.400 m² und für das Modell B (reiner Hort) eine Fläche für Schule, Hort und Versammlungshaus von 4.000 m² bis 5.600 m² ermittelt. Mit Blick auf die Flächen, macht es somit keinen entscheidenden Unterschied, welches Modell darin später umgesetzt wird, wenn man mit einer Fläche von 4.400 m² plant.

Der Raumbedarf ist annähernd gleich, wie man aus der Tabelle des Abschlussberichtes S. 12 ersehen kann, die ich hier im Folgenden eingefügt habe. Lediglich bei der Außenfläche gibt es einen größeren Unterschied.

Sichtweise 1

6. Was bedeutet Modell A – Ganztagsschule mit kooperativem Hort für Kinder und Eltern?

Wenn das Modell A umgesetzt werden würde, könnten die Eltern zwischen den folgenden Betreuungsmöglichkeiten wählen:

  1. Ihr Kind geht wie bisher weiter nach Unterrichtsschluss direkt nach Hause.
  2. Ihr Kind kann an drei Wochentagen (dienstags, mittwochs und donnerstags) durch Wahl für ein AG-Angebot im Rahmen der Ganztagsschule kostenlos bis 15.15 Uhr betreut werden. Eine Ferienbetreuung durch die Schule ist nicht vorgesehen. Dieses wäre durch die Gemeinde zu gewährleisten, z. B. durch einen Drittanbieter. Die genauen Kosten dafür müssten noch ermittelt werden.
    Eine offene Ganztagsschule bedeutet, dass außerunterrichtliche Angebote (die AGs) immer nach dem Unterricht stattfinden und die Teilnahme an diesen für Schüler*innen freiwillig ist. Allerdings ist die Teilnahme nach Anmeldung für eine AG verpflichtend, und zwar in der Regel für ein komplettes Schulhalbjahr je nach Angebot.
  3. Ihr Kind besucht zusätzlich zu den Ganztagsangeboten den Hort. Montags und freitags finden keine AGs statt. Die Kinder würden nach dem Unterricht direkt in den Hort gehen. Dienstags, mittwochs und donnerstags kann der Hort nur in den Randzeiten (nach 15:15 Uhr) genutzt werden, da die Hortmitarbeiter im Ganztag eingebunden sein sollen und nicht zur Verfügung stünden.
    Um am Hortangebot teilnehmen zu können, muss das Kind mindestens einen Tag im Ganztag, d. h. für eine AG angemeldet sein. Sofern Ihr Kind im Hort angemeldet ist, erfolgt die Betreuung in den Ferien durch die Hortmitarbeiter*innen. Wenn Ihr Kind im Hort angemeldet ist, wird dafür eine Gebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und ist sozialverträglich gestaffelt. Die Hortgebühr wird wie bisher für fünf Tage die Woche erhoben, auch wenn Eltern z. B. nur zwei Tage nutzen.
    Zu beachten ist an dieser Stelle, dass es kein Hortangebot parallel zu den AG-Angeboten geben wird. Nimmt also das Kind keine AG wahr, so wäre die Betreuung ungeregelt. Zumindest war dies der Stand, als der Arbeitskreis die Modelle entwickelt hat. Die Wochenstruktur der Ganztagsschule mit kooperativem Hort können Sie der Tabelle der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Dies ist zunächst eine grobe Planung. Die Entwicklung des konkreten Konzeptes gilt es auszuarbeiten.

Sichtweise 2

Erklärung: ZOPLA im GT = Zeit ohne Planung im Ganztag / LK = Lehrkraft

7. Was bedeutet Modell B - Hortmodell für Kinder und Eltern?

Das Modell B entspricht dem pädagogischen Konzept des aktuellen Hortes. Einziger Unterschied ist, dass das Modell für bis zu 150 Kinder geplant ist. Die aktuell tätigen Hortmitarbeiter sehen sich in der Lage mit zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen, die noch eingestellt werden müssten, die Betreuung der 150 Kinder leisten zu können. Bevor ich näher auf den pädagogischen Unterschied der Modelle eingehe, füge ich im Vergleich zum Modell A die Wochenstruktur des angedachten Modells B aus dem Abschlussbericht des AK ein.

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8. Was sind ist im Wesentlichen die Unterschiede zwischen Modell A und Modell B?

Ein wesentlicher Unterschied der beiden Modelle liegt im pädagogischen Ansatz nach Unterrichtsschluss. Es geht um die Art und Weise (Qualität) der Betreuung und eine andere Beziehungsebene zwischen Erzieher*innen und Kind als zwischen Lehrer*innen und Kind.

Auszug aus dem Bericht des AK, S. 19:
Die Hortangebote sind situativ und entsprechen dem aktuellen Bedürfnis des Kindes. Das Kind entscheidet während seiner Zeit im Hort aus seiner Stimmung heraus, worauf es Lust hat. Die Hortmitarbeiter geben dabei Begleitung, Unterstützung und Anleitung. Sie nehmen die Ideen, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder auf und richten ihr Angebot daraufhin flexibel ein. Bei Sorgen oder Kummer stehen sie mit Rat und Tat zur Seite und helfen die Situation in persönlichen Gesprächen mit den Beteiligten zu lösen.

Die Schule hat einen Lehr- und Bildungsauftrag. Sie bringt den Kindern Lesen, Schreiben und Rechnen bei und bewertet die Leistungen des jeweiligen Kindes. Ohne Frage erfordert dies ebenfalls sehr gute Pädagogik. Die Kinder lernen im Hort einfach weitere Kompetenzen als in der Schule. Durch den Bildungsauftrag ist die Beziehung zwischen Lehrer und Kind eine andere als zwischen Erzieher und Kind.

Was bedeutet die Kinder sind frei in der Gestaltung ihrer Zeit?

Ein Beispiel: Jeden Montag gibt es eine Schwimm-AG im Hort. Die Kinder können sich diesem Angebot spontan zuordnen, d.h. sie können bis fünf Minuten vor Beginn entscheiden, ob sie schwimmen möchten oder lieber weiter Fußball oder Lego spielen möchten, auch wenn morgens schon die Schwimmsachen von den Eltern mitgegeben wurden.

In der Ganztagsschule mit kooperativem Hort haben sie diese Möglichkeit nicht mehr an fünf Tagen in der Woche. Dort bleibt ihnen diese Möglichkeit montags, freitags und in den Randzeiten, weil dienstags, mittwochs und donnerstags die Hortmitarbeiter die Betreuung der AGs übernehmen sollen und es somit kein paralleles Hortangebot gibt. Dies war zumindest der Stand der Dinge während der Arbeitsphase des Arbeitskreises.

Familien stehen damit vor der folgenden Herausforderung, vor allem wenn beide Eltern berufstätig sind: Entweder muss ihr Kind an den Ganztag-Tagen eine AG wählen, die möglicherweise nicht seinem Interesse entspricht, um die Betreuung ab Unterrichtsschluss bis zum Beginn der Hortzeit (ab 15.15 Uhr) sicherzustellen. Sofern das Kind dann ungern an der AG teilnimmt, fühlen sich die Eltern zerrissen zwischen Kind und Arbeit. Die Alternative wäre: die Eltern reduzieren ihre wöchentliche Arbeitszeit, um ihrem Kind gerecht zu werden, was aber nicht Sinn der Sache wäre.

Neben den Unterschieden in der Pädagogik gibt es weitere Unterschiede, die ich kurz in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst vergleichend darstelle.

Ebenfalls befindet sich im Abschlussbericht für jedes Modell eine Analyse der Stärken, Chancen, Schwächen und Risiken, und zwar auf den Seiten 21 bis 23, Punkt 6.4.

Aspekt Offene GTS mit kooperativem Hort Hort-Modell
Pädagogischer Ansatz Im Fokus steht der Lehrauftrag und die Förderung der kognitiven Fähigkeiten Im Fokus steht die Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen und freie Entfaltung
Anmeldetage Flexible Anmeldung für den offenen GT; Hort nur mit einem Tag GT-Anmeldung möglich Flexible Nutzung trotz Anmeldung an fünf Tagen
Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflicht an den für den GT angemeldeten Tagen Keine Anwesenheitspflicht, flexible und spontane Abholung möglich
Tagesablauf Strukturiert und klar organisiert durch Zeitvorgaben Strukturiert durch Rituale und feste Regeln
Mittagszeit Förderung der Beziehungsarbeit zwischen Lehrern und Kindern Förderung der Beziehungsarbeit zwischen Hortmitarbeitern und Kind
Hausaufgabenzeit Lernzeit mit Lehrkräften fordert und fördert die Kinder auf individuellem Niveau. Klassische Hausaufgaben entfallen. Hortmitarbeiter begleiten die Hausaufgabenzeit, Kontrolle und Üben obliegt dem Elternhaus
Angebote Verbindliche Teilnahme, Festlegung in der Regel für ein Halbjahr Situative Teilnahme, nach Neigung und Stimmung, spontan
Ferienzeiten Betreuung durch Hort (für Hortkinder) und Drittanbieter (für Nicht-Hortkinder) An Brückentagen oder bei Schlechtwetterverhältnissen geöffnet. In den Weihnachtsferien geschlossen sowie drei Wochen der Sommerferien.
Kosten für AG Angebote abhängig von AG-Angeboten (z. B. Ausrüstung, Material etc.) abhängig von Angeboten, in der Regel kostenlos, außer z. B. Kino, Schwimmen etc.
Kosten für Betreuung Abhängig vom Angebot; komplett kostenlose Betreuung möglich gebührenpflichtig, nach Einkommen gestaffelt, pauschal für fünf Tage
Kosten für Ferien Eventuell fallen Kosten durch Nutzung eines Drittanbieters an keine Zusatzkosten

 

9. Warum konnte sich der Arbeitskreis am Ende nicht auf ein Modell verständigen?

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Erarbeitung der beiden Modelle kontrovers von den Mitgliedern im Arbeitskreis diskutiert wurde. Aufgrund grundsätzlich verschiedener Auffassungen und Überzeugungen über die pädagogische Arbeit und
aufgrund unterschiedlicher Interessen war es den Mitgliedern des Arbeitskreises (bestehend aus Schule, Hort, Verwaltung und Elternvertreter zukünftiger und aktueller Schulkinder unter externer Moderation) nicht möglich, sich auf ein Modell zu verständigen.

Auszug aus dem Schlusswort des Abschlussberichtes des Arbeitskreises für Bildung und Betreuung:

„Ursprünglich sollte final ein Konzept mit einem Umsetzungsvorschlag vorgelegt werden. Die pädagogischen Ansätze und Perspektiven und vor allem die Vorstellungen, was „Das Beste“ für die Kinder sei, unterschieden sich im Arbeitskreis allerdings so sehr, dass zwei Vorschläge zur Ausgestaltung von Bildung und Betreuung im Grundschulalter empfohlen werden.

Der größte Unterschied zwischen den beiden Modellen liegt in der pädagogischen Sichtweise, wie Kinder am besten gefördert und betreut werden sollten. Explizit möchten wir darauf hinweisen, dass der Hort im Modell A - Offene Ganztagsschule mit kooperativem Hort nicht mit dem Hort vergleichbar ist, der derzeit in Lemwerder existiert und gelebt wird.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die hier beschriebenen Modelle einen ersten Schritt zur Umsetzung der notwendigen Veränderungen von Bildung und Betreuung in der Gemeinde Lemwerder darstellen. Beides sind Zielbilder und es bedarf einer Projektstruktur mit zeitlicher Planung, Zielsetzung und Gewichtung, um die Details und konkrete Ausgestaltungen zu formulieren.“

Mit Abgabe des Berichtes war der Auftrag des Arbeitskreises erfüllt. Die Arbeit des Arbeitskreises wurde für beendet erklärt.

Nun war es Aufgabe der Politik, sich mit den Empfehlungen des Arbeitskreises auseinanderzusetzen.

Und damit sind wir am aktuellen Stand der Diskussionen angekommen. Es liegen zwei Anträge zur Entscheidung durch den Rat vor. Der Schulausschuss hat bereits eine Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag von SPD, FDP, UWL und Bündnis 90/Grüne zu folgen.

10. Wie lautet der Antrag von SPD, FDP, UWL und Bündnis 90/Grüne im Wortlaut?

Antrag zu Bildung und Betreuung im Grundschulalter

Seit mehr als drei Jahren wird in Lemwerder von unterschiedlichen Gremien zum Thema „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ gearbeitet. Das bezieht sich sowohl auf inhaltliche wie auf bauliche Aspekte.

Wir sind jetzt an dem Punkt angekommen, wo seitens der Politik Entscheidungen getroffen werden müssen, damit Schule, Hort, Eltern, Bauverwaltung, … weiter planen und handeln können. Unsere Fraktionen / Gruppen des Gemeinderates legen sich daher auf Folgendes fest:

  1. Als Standort für die Grundschule wird der Standort Grundschule Mitte festgelegt.
  2. Von den beiden Modellen, die der Arbeitskreis „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ vorgelegt hat, legen wir uns auf das Modell A „Offene Ganztagsschule mit kooperativem Hort“ fest. Grundschule und Hort arbeiten in Anlehnung an das im Abschlussbericht skizierte Modell A (6.1., 6.4.1. und 7.2.1.) in Abstimmung mit Verwaltung und Politik ein gemeinsames Konzept aus.
  3. Auf Grundlage der im September 2020 vorgelegten Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Grundschule Mitte wird weiter geplant und gearbeitet.
  4. Vorhandene Gebäude bzw. Räume wie z.B. das bestehende Hortgebäude in der Schulstrasse sind in eine sorgfältige Prüfung mit einzubeziehen.
  5. Bei der Raumplanung (Klassenräume / offene Arbeitsformen) erfolgt eine Abstimmung mit den Vertretern des Schulkollegiums und des Hortteams.
  6. Der Parkplatzcharakter des Schulhofes ist in Abstimmung mit Schule und Hort zu ändern. Dazu gehören das Schaffen von Grün- wie Spielflächen.

11. Wie lautet der Antrag der CDU?

Antrag auf Bildung und Betreuung im Grundschulalter

Vor gut einem Jahr hat der vom Rat eingesetzte Arbeitskreis Bildung und Betreuung im Grundschulalter seine Empfehlung für die Ausgestaltung der Bildung und Betreuung im Grundschulalter vorgelegt.

Wir beantragen

  1. Auf der Basis der im September 2020 vorgestellten Machbarkeitsstudie die Umsetzung der Arbeitskreisempfehlung Campusmodell. Wie in der Machbarkeitsstudie dargestellt ist der günstigste Standort dafür das Grundschulgelände Mitte. Dieser Standort ist festzulegen. Gegebenenfalls sind angrenzende Flächen mit einzubeziehen.
  2. Die Verwaltung soll dahingehend Einvernehmen mit der Schule herstellen, dass der Schulträger die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule bei der Landesschulbehörde beantragen soll. Wir finden ein nicht verpflichtendes Angebot richtig.
  3. Die Verwaltung soll in Anlehnung an den im Abschlussbericht genannten beiden Modellen ein Konzept zur Zusammenarbeit von Schule und Hort herbeiführen, dass nach Fertigstellung der Räume umgesetzt wird. Das Hort Team ist zu beteiligen. Das Konzept ist nach zwei Jahren zu evaluieren. Wir erwarten, dass Hort- und Schulangebot sich bei der Erfüllung des Bedarfs und der Bedürfnisse der Familien, Eltern und Kinder ergänzen. Die Planung hinsichtlich Gebäude, Raumstrukturen und Außenanlagen soll auf der Basis der im September vorgelegten Machbarkeitsstudie erfolgen.

12. Worin besteht der Unterschied der beiden Anträge?

Die Fraktionsgruppe ist der Meinung, sich zum jetzigen Zeitpunkt auf ein Modell festlegen zu müssen, damit die Verwaltung die Bauplanung voranbringen kann. Die Gruppe stellt den Antrag, damit aus ihrer Sicht Eltern, Schule und Hort eine gewisse Planungssicherheit erhalten. Sie legen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf das Modell A fest - Ganztagsschule mit kooperativem Hort. Es wird der Auftrag an die Verwaltung, die Schule und den Hort erteilt, ein gemeinsames Konzept zusammen mit der Politik zu erarbeiten. Die Gruppe legt sich auf den Standort Mitte fest. Basierend auf den Ergebnissen der Marchbarkeitsstudie soll weiter geplant werden. Bestehende Gebäude sollen in die Überprüfung einbezogen werden. Die Gebäudefrage könne erst endgültig geklärt werden, wenn ein pädagogisches Konzept zwischen Hort und Schule fertiggestellt ist.

Die CDU spricht sich ebenfalls klar für den Standort Mitte aus. Außerdem fordert sie die Umsetzung des Campus-Modells. Auch sie wünscht, dass die weiteren Planungen auf Basis der Machbarkeitsstudie fortgesetzt werden und legt sich auf den Standort Mitte fest. Im Vergleich zum Antrag der Fraktionsgruppe sieht die CDU jedoch nicht die zwingende Notwendigkeit der Festlegung auf ein Modell zum jetzigen Zeitpunkt, sondern möchte Schule und Hort zusammen mit der Verwaltung ohne die Politik die Möglichkeit geben, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln.

13. Wie ist die Position der Lehrerschaft?

Die Schule teilt die Ansichten von SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Grüne und positioniert sich wie folgt: Auszug aus einem Elternbrief der Schule:

„Wir begrüßen das Bestreben des Rates die Festlegung des Standortes mit dem Entscheid über das Betreuungsmodell zeitgleich zu vollziehen. Unserer Ansicht nach sind das Bauvorhaben (Gebäude- und Raumplanung) und die pädagogische Ausgestaltung des Modells fest miteinander verknüpft. Ein Bauvorhaben kann nur bedarfsgerecht geplant werden, wenn die Nutzung der Räume vorab möglichst klar dargestellt ist. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung ist für uns nicht verfrüht oder übereilt. Es ist ein gutes Jahr seit der Übergabe des Abschlussberichtes des Arbeitskreises an den Rat der Gemeinde Lemwerder vergangen. Der Wunsch der Eltern und auch des Kollegiums der Grundschule war immer wieder, dass es zügig und mit fest definierten „Etappenzielen“ vorangehen soll. Diesem Wunsch wird mit der Beschlussfassung in einem ersten Schritt entsprochen. Je früher es einen Beschluss gibt, desto eher kann mit der pädagogischen Ausgestaltung und Planung begonnen werden.“

14. Wie ist die Position der Hortpädagogen?

Den Hortmitarbeitern ist wichtig, dass der Hort weiter nach dem KiTaG betrieben werden kann. Damit die Betriebserlaubnis für einen Hort nach KitTaG vergeben werden kann, ist eine wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden in der Woche erforderlich. Dies war der Stand bis zum 26.11.2020. Auf der Schulausschuss-Sitzung hat Regina Neuke erklärt, dass für die Betriebserlaubnis eine jährliche Betreuungszeit zugrunde gelegt wird. Damit sei die Voraussetzung erfüllt, dass der Hort nach dem KiTaG betrieben werden könne.

Den Hortpädagogen ist ihre organisatorische und pädagogische Unabhängigkeit wichtig. Sie möchten autark bleiben und nicht unter das Dach der Schule gestellt werden. Aus ihrer Perspektive haben sie das Gefühl, ihr Verständnis von Pädagogik aufgeben und sich den organisatorischen Rahmenbedingungen, die die Schule vorgibt, mindestens an drei Nachmittagen in der Woche zu- bzw. unterordnen zu müssen. Ihnen werde die Rolle der AG-Betreuer übertragen. Sie möchten nicht verpflichtet werden können, AGs zu leiten Sie könnten sich jedoch vorstellen, aus eigenem Antrieb heraus eine AG zu betreuen. Aber auf freiwilliger, nicht auf verpflichtender Basis. Bei ihnen steht die Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen und die freie Entfaltung der Kinder im Fokus ihrer täglichen Arbeit. Ein Ganztagsschulmodell entspricht nicht ihrem Verständnis ihrer bisher praktizierten Pädagogik im Hort.

Und damit sind wir jetzt genau an dem Punkt angelangt, wo unterschiedliche Sichtweisen, Interessen etc. aufeinanderprallen und ein Kompromiss gefunden werden sollte, damit es weitergehen kann!

15 .Warum sehen Hortfamilien den Antrag der Fraktionsgruppe kritisch?

Die Antragsteller der Gruppe haben bei der Beantwortung der Fragen, die ihnen von Elternvertretern des Hortes vor der Schulausschuss-Sitzung zugeschickt wurden, schriftlich mitgeteilt:

.. dass sie nach gründlicher Abwägung die Stärken und Chancen der offenen Ganztagsschule mit kooperativem Hort höher bewerten, als ihre Nachteile und höher als die Stärken und Chancen des Hortmodells. (Auszug aus dem Fragenkatalog)

Die Schwächen und Risiken des Modells A sind aber genau die „Knackpunkte“, um die es den Hortfamilien und den Hortpädagogen geht.

Vieles dreht sich dabei um die Frage, ob der Hort im Modell A nach dem Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG) betrieben werden kann oder unter das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) fällt. Bleiben die Hortmitarbeiter bei der Gemeinde bei gleichem Gehalt angestellt? Bleibt die Gemeinde Träger des Hortes? Wie sieht die genaue Ausgestaltung des Nachmittagsangebotes aus? Wer betreut das Mittagessen, die Hausaufgaben, leitet die AG-Angebote, an welcher Stelle werden Lehrkräfte in der Nachmittagsbetreuung eingesetzt usw.

Bürgermeisterin Regina Neuke hat in der Schulausschuss-Sitzung am 26.11.2020 mitgeteilt, dass die Gemeinde Träger des Hortes bleibt und die Hortmitarbeiter weiter bei der Gemeinde angestellt bleiben. Die Information war für viele sicherlich neu und kam überraschend. Nimmt aber im Verlauf der weiteren Diskussionen einiges an aufgestautem Druck heraus, wenn es sich bei der Gestaltung des zukünftigen Modells entsprechend umsetzen lässt.

Den Befürwortern des Hortes ist es wichtig, die aktuell geleistete gute pädagogische Arbeit der Hortmitarbeiter*innen sowie das aktuelle pädagogische Konzept des Hortes zu erhalten.

Die Hortfamilien haben Sorgen, die folgenden Vorteile zu verlieren:

- es gibt keine flexiblen Abholzeiten im offenen Ganztag, sondern Anwesenheitspflicht, wenn ich eine AG gewählt habe. Mein Kind kann dann frühestens um 15.15 Uhr abgeholt werden.
- die Familien verlieren die Möglichkeit, der reinen Hortbetreuung mit all den damit aus ihrer Sicht verbundenen Vorteilen. Das Kind muss dann im Ganztag angemeldet werden, um eine Betreuung an fünf Tagen sicherzustellen, auch wenn das Angebot nicht zusagt.
- die Hortfamilien sorgen sich insgesamt um die Qualität der Betreuung. Sie sind der Meinung, dass sich das Hortangebot qualitativ verschlechtert, vor allem wenn der Hort nach Niedersächsischen Schulgesetz anstelle nach Kindertagesstättengesetz betrieben wird, weil z. B. der Betreuungsschlüssel anders im KitTaG ist, als nach NSchG. Im NSchG sind weniger Erzieher sind für mehr Kinder zuständig. Ein weiterer großer Nachteil ist für sie, dass die Kinder ihre Zeit im Hort nicht mehr frei nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Das Spontane und Situative fällt weg.
- sie sorgen sich um die Verlässlichkeit in der Nachmittagsbetreuung. Wer macht die AGs und wer springt bei Krankheit der Lehrkraft ein? Fällt die AG aus? Gibt es eine Vertretung? Wohin gehen die Kinder, wenn eine AGs ausfällt?
- sie befürchten einen Qualitätsnachteil, wenn externe Dritte für eine AG-Betreuung von außen dazugekauft werden müssen. Dies könnte der Fall sein, wenn nicht ausreichend Personal für die Ganztagsbetreuung vorhanden ist.
- eine weitere Frage, die sich die Hortbefürworter stellen: Wie hoch sind die Kosten der Ferienbetreuung für Kinder, die nicht im Hort angemeldet, sind falls ein Drittanbieter für die AG dazugekauft werden muss?

Auf der anderen Seite sehen die Befürworter des Modells A folgende Nachteile bei Modell B.:

- wenn es ein reines Hortangebot neben der Ganztagsschule geben würde, befürchten sie eine Konkurrenzsituation, die sich insgesamt negativ auf die Betreuungsangebote auswirkt.
- in ihren Augen ermöglicht das Modell A allen Kindern unabhängig vom Geldbeutel der Eltern einen leichteren Zugang auf Bildung, weil die Ganztagsschule größtenteils kostenlos ist. Stichwort: Chancengleichheit.
- Im Moment können nicht alle Kinder einen Platz im Hort und damit Betreuung erhalten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach einem Auswahlprinzip. Diese Auswahl würde bei einem Ganztagsschulangebot entfallen, weil grundsätzlich jedes Kind die Möglichkeit erhält, an mindestens drei Tagen in der Woche eine Betreuung im Rahmen des Ganztagsangebotes nutzen zu können.
- Zudem wird die Ansicht vertreten, dass der Zugang zu einer Ganztagsschule niedrigschwelliger für viele Familien sei. Ein Nachweis über die Einkommensverhältnisse zur Berechnung der Hortgebühr und ein Nachweis über die Berufstätigkeit vom Arbeitgeber sind nicht mehr nötig. Insgesamt sei es weniger Bürokratie, was vor allem Menschen mit Migrationshintergrund helfen könnte.

16. Wie sehe ich die aktuelle Situation?

Ich teile die Werte „Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ich würde mich als gewählte Bürgermeisterin im Rahmen meiner Möglichkeiten für ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Lemwerder einsetzen.
Anmerkung: der Rat entscheidet über die Lösung und stellt entsprechende finanzielle Mittel dafür zur Verfügung.

Aktuell sind die Fronten verhärtet und es geht bei diesem Thema darum, möglichst viele verschiedene Interessen unter einen Hut zu bekommen und gleichzeitig ein attraktives Betreuungsangebot zu entwickeln.

Wichtige Eckpunkte sind noch offen und bedürfen meiner Meinung nach einer Klärung bevor man sich auf ein Modell festlegt.

In meinen Augen ist ausreichend Zeit dafür vorhanden, ein gemeinsames Konzept unter Beteiligung von Schule, Hort und Verwaltung zu entwickeln.

Das Argument, wenn jetzt nicht ein Modell festgelegt wird, wird die neue Schule nicht rechtzeitig bis 2025 fertig, teile ich nicht. In bin der Auffassung, dass die Verwaltung weiter auf der Basis der Machbarkeitsstudie planen könnte. ImHaushalt für 2021 sind 900.000 Euro an Planungskosten eingestellt. Das Geld ist für die Planungsphasen 1 bis 6 vorgesehen, d. h. bis zur Vergabe der jeweiligen Gewerke. Diese Planungsphase wird schätzungsweise mindestens ein Jahr Zeit in Anspruch nehmen. Einen Baubeginn wird es frühestens in 2022/23 geben. Ich finde da steht den Beteiligten noch viel Zeit zur Verfügung, um ein kluges, flexibles, zukunftsorientiertes, von vielen akzeptiertes Modell und langfristig nachhaltiges Konzept zu entwickeln.

Eine gute Idee des Arbeitskreises war aus meiner Sicht die Entwicklung des sogenannten Campus-Modelles. Der Vorteil des Campus-Modells liegt darin, dass die Räumlichkeiten flexibel genutzt werden können. Es können beide pädagogischen Konzepte oder Modelle in den Räumlichkeiten umgesetzt werden. Das ist auch ein großer Vorteil, wenn man in der Zukunft vielleicht doch noch in die eine oder andere Richtung Anpassungen vornehmen muss, wenn sich zeigen sollte, wie der genaue Bedarf der Familien aussieht. Die Gebäude müssen gleich von Anfang an maximal flexibel geplant werden. Dies ist möglich, weil der Flächenbedarf bei beiden Modellen annähernd gleich ist. s. Tabelle S. 3.

Wenn man diese Woche die Entscheidung vertagen würde, bedeutet dies für mich nicht, dass die Entwicklung des gemeinsamen Konzeptes ruht. Ganz im Gegenteil. Die Arbeit muss genau jetzt beginnen. Nur glaube ich, dass Sorgen und Bedenken schlechte Ratgeber sind und einen konstruktiven Prozess beeinträchtigen. Es muss zunächst Vertrauen geschaffen werden. Dazu ist es erforderlich, wichtige Eckpunkte vorher zu klären, Dinge klarzustellen oder aus dem Weg zu räumen. Dann ist der Weg für ein konstruktives Miteinander frei. Aber dafür bedarf es Zeit. Zeit, die wir in meinen Augen hätten.

Es ist in der Vergangenheit sicher nicht alles optimal gelaufen. Zudem scheinen sich in der Zwischenzeit Voraussetzungen und Gesetze geändert zu haben. Vielleicht gelingt es allen Beteiligten einen Schlussstrich unter das Vergangene zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten.

Ich möchte mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für ein Modell festlegen. Damit würde ich der Rolle einer kandidierenden Bürgermeisterin nicht gerecht werden. Eine neutrale Herangehensweise scheint mir gerade in der jetzigen Situation besonders wichtig.

Die Aufgabe der/die des neuen Bürgermeister*in wird es sein, den weiteren Prozess mit allen Beteiligten zu moderieren und zu gestalten. Dabei könnte helfen, dass ich alle Mitwirkenden seit Jahren durch meine Elternarbeit in den verschiedenen Gremien gut kenne und ich mir während der ganzen Zeit Wissen aneignen und Erfahrungen zu diesem Thema sammeln konnte. Sollte ich die Nachfolge von Regina Neuke antreten dürfen, wäre mein Ansatz, möglichst alle Beteiligten in dem bevorstehenden Prozess mitzunehmen und einzubeziehen.

Auch der Ansatz die Dinge erst einmal auf den Weg zu bringen, bevor sie angeblich zerredet werden, sehe ich bei solch wichtigen Entscheidungen kritisch. Lieber erst genau prüfen, bevor man später ungewollte Überraschungen erlebt, wäre mein Ansatz.

Und damit möchte ich zum Ende kommen. In meinen Augen ist der Weg das Ziel. Vielleicht gelingt es etwas ganz Neues zu entwickeln. Ein Modell für Lemwerder?

Wäre es eine Idee die ganze Entwicklung des Modells als Schulversuch mit Hort und Schule gemeinsam durchzuführen?

Ein Schulversuch ist eine Probephase, in der an einer Schule mit Zustimmung und unter Überwachung einer Schulbehörde (Kultusministerium) eine neue Organisationsform (Modellversuch) oder Unterrichtsmethode ausprobiert wird. Bei einem Schulversuch wird zunächst probeweise ein Durchlauf mit der neuen Organisationsform durchgeführt, der reflektiert und evaluiert wird, bevor er in das „reguläre“ Schulwesen übernommen wird.

Der Vorteil eines solchen Schulversuches liegt u. a. darin, dass man rechtliche Vorgaben teilweise überschreiten darf, wo nötig, um sein Modell entwickeln zu können. Man ist bei der Ausgestaltung und Einhaltung den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Schulversuch etwas freier und Grenzen können wo nötig mit Genehmigung der Kontrollbehörde überschritten bzw. auf das Modell angepasst werden.

Diese Aufgabe würde ich sehr gern mit dem Hort und der Schule gemeinsam angehen mit dem Ziel, ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Modell für Lemwerder zu entwickeln, in dem es für alle Familien das passende Betreuungsangebot gibt. Damit Lemwerder diese Chance erhält, wäre es wünschenswert, wenn der Rat am kommenden Donnerstag seine Festlegung auf ein Modell zu diesem Zeitpunkt überdenkt.

Ich sehe hier eine Riesenchance für Lemwerder, etwas Großartiges zu entwickeln! Ein Leuchtturmprojekt für Niedersachsen, mit Duldung und Unterstützung der Landesregierung!

Das neuartige Modell stimmt die verschiedenen Betreuungsangebote aufeinander ab und vereint den Bildungsanspruch des Ganztags, die Flexibilität und den Qualitätsanspruch sowie die flexiblen Betreuungszeiten des Hortes. Die Professionen aus Schule und Hort bewirken zum Wohl der Kinder das Beste! Dies muss die Vision sein!

Ich hätte sehr große Lust und Freude daran, solch ein modernes, bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Modell gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln. Wie bereits mehrfach erwähnt, liegt mir das Thema Bildung und Familie sehr am Herzen!